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   OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 19 U 18/06   

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https://dejure.org/2006,10886
OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 19 U 18/06 (https://dejure.org/2006,10886)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.2006 - 19 U 18/06 (https://dejure.org/2006,10886)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 19 U 18/06 (https://dejure.org/2006,10886)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 167 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, Art 229 § 6 Abs 1 BGBEG, Art 229 § 6 Abs 4 BGBEG
    Verjährung: Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung; Verjährungsvoraussetzungen in Überleitungsfällen; Geringfügigkeitsgrenze bei Zustellungsverzögerung)

  • Judicialis

    BGB § 167; ; BGB § 195; ; BGB § 199; ; EGBGB Art. 229

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 167; BGB § 195; BGB § 199; EGBGB Art. 229
    Verjährung bei mangelhafter Anlageberatung in Überleitungsfällen nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz - Berechnung der regelmäßigen Verjährungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Verjährung gemäß Art. 229 § 6 Abs. 1, 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB); Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei der Berechnung des Laufs der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB; ...

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung Kapitalanlagevermittler, Verjährung, Auskunftsvertrag, Eigenhaftung des Vertreters, unternehmensbezogenes Handeln, Geschäft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 80/91

    Eigenhaftung eines Vertreters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 19 U 18/06
    Sie erfordern entweder ein wirtschaftlich starkes Eigeninteresse des Vertreters am Vertragsschluss oder ein in besonderem Maße in Anspruch genommenes persönliches Vertrauen, durch das die Vertragsverhandlungen erheblich beeinflusst werden (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1137; BGHZ 87, 27, 37 f.; BGH NJW-RR 1992, 605; Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Aufl. 2007, § 311 Rn. 60 ff.).

    Hierzu genügen nicht allein private Kontakte oder eine bereits bestehende Geschäftsbeziehung (BGH NJW-RR 1992, 605).

  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01

    Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 19 U 18/06
    Dem steht auch nicht die Rechtsprechung des BGH zu § 691 Abs. 2 ZPO n. F. (vgl. BGHZ 150, 221 ff.) entgegen, auf deren Grundlage Greger in: Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 167 Rn. 11 eine abweichende Rechtsauffassung zur Bestimmung der zeitlichen Grenze für eine geringfügige Verzögerung der Klagezustellung vertritt.
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99

    Demnächst erfolgte Zustellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 19 U 18/06
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Regelfall nur eine Zustellungsverzögerung von bis zu zwei Wochen noch als geringfügig anzusehen (vgl. nur BGH NJW 2000, 2282).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 114/01

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Konkursverwalters für eine nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 19 U 18/06
    Sie erfordern entweder ein wirtschaftlich starkes Eigeninteresse des Vertreters am Vertragsschluss oder ein in besonderem Maße in Anspruch genommenes persönliches Vertrauen, durch das die Vertragsverhandlungen erheblich beeinflusst werden (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1137; BGHZ 87, 27, 37 f.; BGH NJW-RR 1992, 605; Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Aufl. 2007, § 311 Rn. 60 ff.).
  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88

    Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 19 U 18/06
    Die bloße Aussicht des Beklagten zu 2) auf eine Abschlussprovision genügt insoweit nicht (BGH NJW 1990, 506).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 206/05

    Serienauffahrunfall: Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Auffahrenden nur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 19 U 18/06
    Bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift ergeben sich mithin keine Anhaltspunkte dafür, dass für den Beginn der Verjährungsfrist für vor dem 1.1.2002 entstandene Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen zusätzlich die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB heranzuziehen sind (so auch OLG Celle, Beschluss vom 26.7.2005 - Az.: 3 W 92/05 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.12.2005 - Az.: 1 U 206/05 - Anlage BB 8; LG Hannover; Urteil vom 10.2.2006 - Az.: 8 O 61/05 - juris).
  • BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/04

    Anforderungen an die Risikoaufklärung in einem Prozess für einen geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 19 U 18/06
    Ein Schadensersatzanspruch der Klägerin käme insoweit aber nur dann in Betracht, wenn der Beklagte zu 2) der Klägerin den als Grundlage der Beratung dienenden Fondsprospekt DLF ... der A AG, der eine hinreichende Aufklärung über die mit der Anlage verbundenen Risiken, insbesondere des Risikos eines Totalverlustes enthält (vgl. insoweit nur BGH WM 2006, 522 f.) - entgegen der schriftlichen Bestätigung der Klägerin - nicht überlassen hat, um dieser Gelegenheit zu geben, ihre getroffene Anlageentscheidung innerhalb der bestehenden Widerrufsfrist zu überprüfen und er darüber hinaus abweichende, die Risiken der Anlage verneinende oder zumindest über das bestehende Anlagenrisiko fehlerhafte Angaben gemacht hätte.
  • OLG Braunschweig, 30.11.2005 - 3 U 21/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Rückzahlung von durch einen atypisch stillen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 19 U 18/06
    dd) Soweit aus teleologischer Sicht in Rechtsprechung (OLG Braunschweig, ZIP 2006, 180 ff.; OLG Stuttgart, ZIP 2005, 2152 ff.) und Literatur (Kandelhard, NJW 2005, 630 ff.; Schulte-Nölke/Hawxwell, NJW 2005, 2117) mit mehr oder minder eingehender Begründung eine andere Auffassung vertreten wird, fehlt es nach den vorstehenden Ausführungen bereits an den für eine solche Auslegung erforderlichen Voraussetzungen einer Regelungslücke oder eines Hinweises auf ein gesetzgeberisches Versehen (so auch LG Hannover a. a. O.).
  • BGH, 23.02.1983 - VIII ZR 325/81

    Verjährung der Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 19 U 18/06
    Sie erfordern entweder ein wirtschaftlich starkes Eigeninteresse des Vertreters am Vertragsschluss oder ein in besonderem Maße in Anspruch genommenes persönliches Vertrauen, durch das die Vertragsverhandlungen erheblich beeinflusst werden (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1137; BGHZ 87, 27, 37 f.; BGH NJW-RR 1992, 605; Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Aufl. 2007, § 311 Rn. 60 ff.).
  • OLG Stuttgart, 26.09.2005 - 6 U 92/05

    Finanzierter Beitritt zu einer Fondsgesellschaft: Rückforderungsdurchgriff gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 19 U 18/06
    dd) Soweit aus teleologischer Sicht in Rechtsprechung (OLG Braunschweig, ZIP 2006, 180 ff.; OLG Stuttgart, ZIP 2005, 2152 ff.) und Literatur (Kandelhard, NJW 2005, 630 ff.; Schulte-Nölke/Hawxwell, NJW 2005, 2117) mit mehr oder minder eingehender Begründung eine andere Auffassung vertreten wird, fehlt es nach den vorstehenden Ausführungen bereits an den für eine solche Auslegung erforderlichen Voraussetzungen einer Regelungslücke oder eines Hinweises auf ein gesetzgeberisches Versehen (so auch LG Hannover a. a. O.).
  • BGH, 24.09.2003 - IV ZR 448/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und wegen

  • BGH, 11.10.1988 - X ZR 57/87

    Persönliche Haftung des Vertreters wegen Verschuldens bei Vertragsschluß

  • OLG Köln, 23.08.2006 - 11 U 165/05

    Architektenhaftung für Abweichung von Planvorgaben nur aufgrund vertraglicher

  • OLG Koblenz, 27.02.2003 - 5 U 917/02

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Abschluss von Rechtsgeschäften bei

  • BGH, 20.09.1989 - IVa ZR 118/88

    Mitwirkung des Gläubigers an der Vermögensübertragung

  • LG Hannover, 10.02.2006 - 8 O 61/05
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